Gesundheits- und Krankenpflege
Zum Angebot gehören:
Abklärung und Beratung (Art. 7a KLV), Untersuchung und Behandlung (Art. 7b KLV) und Grundpflege (Art. 7c KLV):
- Umfassende Körperpflege, z.B. Hilfe bei der Körperpflege, Hilfeleistung beim Aufstehen, beim An- und Ausziehen, beim Gang zur Toilette, fachgerechte Pflege und Lagerung bei Bettlägerigkeit, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Ärztlich verordnete Behandlungspflege, z.B. Injektionen, Verbandswechsel, Blutzucker- und Blutdruckmessungen, Richten und Verabreichung von Medikamenten
- Aktive Förderung der Selbständigkeit und des Wohlbefindens (Hilfe zur Selbsthilfe)
- Betreuung und Begleitung von körperlich und seelisch kranken Menschen
- Beratung und Instruktion von Klientinnen und Klienten, Angehörigen und weiteren Bezugspersonen über Pflegetechniken, Hilfsmittel und andere Dienste
- Beratung zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit, vorbeugende Massnahmen
- Akut- und Übergangspflege auf spitalärztliche Verordnung (Art. 25a Abs. 2 KVG)
- Sterbebegleitung (Palliative Care) mit Nachtpikettdienst bei Bedarf
- Kinderspitex, bei Bedarf in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Kinderspitexverein in Horn
- Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt
- Zusammenarbeit und Koordination mit anderen spitalexternen Diensten und stationären Institutionen
- Organisation weiterer Dienste wie Mahlzeitendienst, Fahrdienste, Telealarmdienste, Nachtwache usw.
- Unterstützung und Entlastung der Angehörigen
- Beratung zur Entlastung von Angehörigen
- Beratung über Pflege und Betreuung, Hilfsmittel und Pflegematerialien sowie über Fragen der Finanzierung
- Beratung über Inkontinenzmaterialien
- und vieles mehr.
Die Leistungen der Abklärung und Beratung, Untersuchung und Behandlung und Grundpflege stehen jeden Tag von 07.00 – 22.00 Uhr zur Verfügung. Bei ausgewiesenem Bedarf bieten wir einen einen 24-Std. Pikettdienst an. Die zuständige Pflegefachperson informiert sie gerne persönlich.