Hauswirtschaft und Sozialbetreuung

Die Spitex erbringt dann hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen, wenn Menschen aufgrund von körperlicher oder seelischer Krankheiten oder Beeinträchtigungen nicht in der Lage sind, den Haushalt alleine zu führen, sich genügend zu ernähren oder ihr Leben soweit zu gestalten, dass sie selbständig zu Haus leben können.

Hingegen ist die Spitex nicht die richtige Partnerin, wenn es ausschliesslich um Reinigungsarbeiten geht oder, wenn keine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt.

 

Unsere Leistungen werden durch einen Beitrag von den Gemeinden mitfinanziert. Es erfolgt eine obligatorische, kostenpflichtige Bedarfsabklärung mit einem standardisierten Instrument und das Einholen einer ärztlichen Verordnung.

 

Hauswirtschaftliche Einsätze finden in der Regel von Montag bis Freitag 07.00-19.00 statt.

 

Das Angebot von hauswirtschaftlichen und sozialbetreuerischen Leistungen beinhaltet folgende Kernelemente:

 

Nachsorge und Rehabilitation

Nach einem Spitalaufenthalt ermöglichen zeitlich begrenzte Einsätze (max. 3 Monate ) eine Rückkehr unter sicheren Bedingungen nach Hause. Dies umfasst Leistungen nach einem Unfall, Mutterschaft, Palliativecare, usw.

 

Früherkennung und Prävention

Dank der Unterstützung in der Hilfe zu Hause werden auffallende Veränderungen in der Beweglichkeit, in der geistigen Leistungsfähigkeit und im psychischen Zustand frühzeitig erkannt.

 

Erhaltung und Förderung der Selbständigkeit

Die Alltagsbewältigung kann sowohl alters- als auch gesundheitsbedingt erschwert sein. Die Hilfe zu Hause soll die Selbständigkeit unterstützen, fördern und stabilisieren.

 

Angehörigenunterstützung und Entlastung

Die Hilfe zu Hause trägt durch Begleitung und Entlastung dazu bei, dass pflegende Angehörige infolge Überbelastung nicht selber gesundheitliche Probleme bekommen oder sich sozial isolieren.

 

Das Leistungsangebot umfasst:

  • Unterhaltsreinigung
  • Wäsche machen/Bügeln
  • Abfallentsorgung
  • Betten machen/frisch beziehen
  • Lüften/ Läden öffnen-schliessen
  • Haustiere füttern
  • Pflanzen giessen
  • Einkaufen

 

Weitere Aufgaben können bei Kapazität übernommen werden. Dafür gilt der Tarif «besondere Dienstleistungen:

  • Grundreinigung/ Frühlingsputz
  • Fensterreinigung/ Vorhänge waschen
  • Arbeiten im Freien
  • Ernten/ geerntete Produkte (einmachen)
  • Botengänge (ausgenommen Bankangelegenheiten)

Einschränkungen

  • Es werden keine Leistungen in Abwesenheit der Klientin/des Klienten erbracht
  • Wo nötig, werden die Familienmitglieder angeleitet (z.B. Wäsche waschen)
  • Es werden keine Dienstleistungen für im Haushalt wohnende erwachsene Kinder übernommen. Bei Jugendlichen ab der 1. Oberstufe setzen wir voraus, dass sie ihr Zimmer selber in Ordnung bringen.

Bedarfsabklärung / Verordnung

  • Die Spitex ist verpflichtet, eine strukturierte Abklärung durchzuführen. Je nach Klienten-
    situation besteht diese aus pflegerischen und / oder hauswirtschaftlichen Elementen, welche durch eine entsprechende Fachperson durchgeführt wird.
  • Die Spitex holt beim zuständigen Arzt die vorgeschriebene Verordnung ein.

Tarife / Kosten

Hauswirtschaftliche und/oder sozialbetreuerische Leistungen sind keine Pflichtleistungen der Krankenversicherer (Nicht-KLV-Leistungen). Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung. Die Rechnung der Spitex geht immer an die Klientin/den Klienten und ist unabhängig von einer allfälligen Rückerstattung fristgerecht zu zahlen. Dies gilt sowohl bei Krankheit wie auch bei Unfall.

Die erbrachte Dienstleistungen muss nach erfolgtem Einsatz dokumentiert werden. Dies erfolgt auf dem Tablet im Dokumentationssystem und der Aufwand wird verrechnet.

siehe Tarifblatt

Die Dienstleistungen der Spitex Region Kreuzlingen erfolgen im Auftrag der Politischen Gemeinden Altnau, Berlingen, Bottighofen, Ermatingen, Gottlieben, Kreuzlingen, Lengwil, Langrickenbach, Münsterlingen, Salenstein und Tägerwilen. Sie sind in der Leistungsvereinbarung mit den Gemeinden geregelt und basieren auf dem schweizerischen sowie dem kantonalen Krankenversicherungsgesetz und den Weisungen des Departementes für Finanzen und Soziales, Kanton Thurgau, betreffend die Bewilligung und den Betrieb von Spitexoganisationen.

Die Tarife für hauswirtschaftliche Leistungen sind nicht kostendeckend, sie werden von den Auftragsgemeinden subventioniert. Der Bezug von subventionierten Spitex-Leistungen ist abhängig von der einleitend beschriebenen gesundheitlichen Situation und unabhängig davon, ob eine ärztliche Verordnung und/oder eine entsprechende Zusatzversicherung vorliegt.

Weitere Anbieter

Auf Anfrage geben wir Ihnen gerne Möglichkeiten oder Adressen bekannt.